Eine neue Legislaturperiode, ein neues Jahr hat begonnen. Und in das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist mit Dr. Kristina Köhler als Ministerin ein neues Gesicht eingezogen – Diplom-Soziologin, 32 Jahre jung, kinderlos, seit 2002 Mitglied des Deutschen Bundestages.
Nach Ursula von der Leyen, der Supermutter, die uns durchschnittliche Eltern ein wenig alt aussehen ließ, weil sie einfach alles unter einen Hut brachte – große Kinderschar, funktionierende Ehe, den demenzkranken Großvater mit in der Familie, Spitzenkarriere, ein perfekter Auftritt in jeder Lebenslage, hartnäckig, nervend und durchsetzungsfähig – jetzt also eine junge Frau, die keine Erfahrung mit Familie und Familienpolitik hat! Aber das Familienministerium als erste Stufe für selbstbewusste Nachwuchspolitiker ist ja nicht neu!
Auf Väter und Jungen will die neue Ministerin u. a. ihr Augenmerk legen, hieß es kurz nach ihrer Amtseinführung, und das entspricht auch dem schwarz-gelben Koalitionsvertrag:
„Wir wollen eine eigenständige Jungen- und Männerpolitik entwickeln … Die Zusammenarbeit mit Väterorganisationen und anderen gleichstellungsorientierten Männerorganisationen soll intensiviert werden.“
Bei der die Nation aufgeregt bewegenden Frage, soll Betreuungsgeld als Gutschein oder bar ausgezahlt werden, sieht sie einen Zielkonflikt und signalisiert, dass sie mehr für die Gutscheinlösung ist. Zumindest war dies zum Zeitpunkt, als dieser Beitrag geschrieben wurde, Ende November 2009, der Fall. Und da war sie ja noch nicht tiefer in die Materie eingestiegen. Warten wir ab!
Kindergeld - Kein Geschenk
„Es sind die Familien, die als Leistungsträger für die Gesellschaft unser Land, aber auch unsere Zukunft tragen. … Es ist Ziel dieser Koalition, die wirtschaftliche und soziale Leistungsfähigkeit von Familien weiter zu stärken. … Der Kinderfreibetrag wird in einem ersten Schritt zum 1.1.2010 auf 7008,- Euro und das Kindergeld um je 20,- Euro erhöht.“
Entsprechend wurde zu Jahresbeginn das Kindergeld auf 184 Euro für erste und zweite Kinder, auf 190 Euro für dritte Kinder und auf 215 Euro für vierte und weitere Kinder angehoben. Der Kinderfreibetrag, der dem Mindestbedarf von Kindern entspricht und mit dem Kindergeld verrechnet wird, ist von 6.024 Euro auf 7.008 Euro gestiegen.
Das ist nicht ganz so großzügig, wie es gerne dargestellt wird! Denn im Wahlprogramm der FDP wurde noch ein Kindergeld von 200 Euro für erste und zweite Kinder angekündigt bzw. ein Kinderfreibetrag von 8.000 Euro jährlich, den die Union sogar schon vor der Wahl 2005 den Familien versprochen hatte!
Außerdem wurde mit der Erhöhung nur vorweg genommen, was ohnehin bald notwendig wäre! In wenigen Monaten wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes erwartet, die mutmaßlich – im Zusammenhang mit den Regelsätzen für Kinder bei Hartz IV – den bisher geltenden Mindestbedarf für Kinder nicht akzeptieren wird. Deshalb ist die Erhöhung von Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag auch keineswegs ein Geschenk des Staates, obwohl das in den Medien gerne so dargestellt wird.
Mit dem monatlich gezahlten Kindergeld und seiner späteren Verrechnung mit dem Kinderfreibetrag wird ausgeglichen, dass Eltern bei gleichem Verdienst ebenso hoch zur Einkommensteuer herangezogen werden wie Kinderlose. Denn natürlich haben Kinder wie Erwachsene einen Mindestbedarf, der laut Verfassung nicht mit Steuern belastet werden darf! Bei Erwachsenen bewirkt das der Grundfreibetrag, der seit Jahresbeginn bei 8.004 Euro festgelegt ist, und bei Kindern eben das Kindergeld bzw. der Kinderfreibetrag. Das wissen nur die meisten nicht!
Warum der Mindestbedarf von Kindern für Essen, Wohnen, Kleidung, Bildung, Freizeit etc. geringer sein soll als der eines Erwachsenen, das verstehen Eltern übrigens nicht. Ebenso wenig verstehen sie, warum sie sich laufend öffentlich rechtfertigen müssen, ob z.B. die Erhöhung des Kindergeldes auch bei den Kindern ankommt. Tut sie das nicht, wenn – wie eine eilige Forsa-Umfrage herausgefunden hat – 48 Prozent der Eltern die Erhöhung für den täglichen Bedarf, für den Urlaub, für Renovierung etc. verwenden wollen?
Betreuungsgeld in der (Missbrauchs-) Debatte
Aus dem Koalitionsvertrag:
„Eltern sollen die Wahlfreiheit haben, Familienleben und Erwerbstätigkeit nach ihren Wünschen zu gestalten. … Förderinstrumente sollen direkt in der Lebenswirklichkeit von Familien ansetzen. … Um Wahlfreiheit zu anderen öffentlichen Angeboten und Leistungen zu ermöglichen, soll ab dem Jahr 2013 ein Betreuungsgeld in Höhe von 150,- Euro, gegebenenfalls als Gutschein, für Kinder unter drei Jahren als Bundesleistung eingeführt werden.“
Die im Koalitionsvertrag angelegte und in Politik und Gesellschaft erregt geführte Diskussion, ob das Betreuungsgeld als Gutschein oder bar geleistet werden soll, zeigt ein großes Misstrauen in die Erziehungskompetenz und sogar in die Redlichkeit von Eltern. Das Betreuungsgeld wird als „Herdprämie“ und Verhinderung frühstkindlicher Bildung schlecht geredet. Ursula von der Leyen formulierte noch kurz vor ihrem Amtsende als Familienministerin: „Wir müssen genau hinschauen, wo Geldleistungen Bildungschancen verhindern.“
Dabei gerät einiges aus dem Blick:
■ Der verkündete Ausbau der Tagesbetreuung bis 2013 ist nur für 35 Prozent der Unterdreijährigen geplant! Das Misstrauen wendet sich also gegen die Eltern von fast zwei Dritteln der Kinder dieser Altersgruppe, die zu Hause bzw. privat betreut werden (müssen!).
■ Auf all diese Kinder kann kaum der Hinweis auf bildungsferne und sozialschwache Schichten oder integrationsunfähige Immigranten zutreffen. Dürfen Problemfamilien im Vordergrund der Diskussion stehen und Leitbild der Familienpolitik sein? Muss man da nicht besondere Wege finden?
■ Die familienpolitischen Vorbildstaaten Skandinaviens – auch Pisa-Sieger Finnland – haben alle ein weit höheres Betreuungsgeld für Unterdreijährige, die familiär betreut werden!
■ Wo bleibt die Wahlfreiheit, die die Verfassung für die Betreuung der ganz Kleinen fordert, wenn ein Krippenplatz durch bis zu 1000 Euro öffentlicher Mittel (Kommunen, Kirchen etc.) subventioniert wird, der familiäre Betreuungsplatz aber nur mit weniger als 20 Prozent davon?