Was Mama verdienen müsste: Vom Wert der Familienarbeit
Ein Betreuungsgeld – für Eltern, die für ihre unter 3-jährigen Kinder keinen Krippenplatz finden oder wollen – sei eine „Verdummungsprämie für die Kinder“, so der für Bildung zuständige Vorstand der Bertelsmann-Stiftung im WDR Ende Oktober 2011. Soll wohl heißen: Bei den eigenen Eltern verdummen die ganz Kleinen?! – Eine haarsträubende Abwertung der Erziehungsarbeit von Eltern!
Mit Verlaub: Dieser Vorstand war wohl auch nicht in der Krippe! Außerdem: Nur für jedes dritte Kind dieser Altersgruppe wird es ab 2013 überhaupt einen Platz in der Tagesbetreuung geben.
Nicht minder abwertend ist die Rede von einer „Herdprämie“ – wie immer man zum Betreuungsgeld stehen mag. Auch damit werden Familienarbeit und diejenigen, die diese Arbeit zumeist leisten, die Mütter, – auch die erwerbstätigen! – degradiert.
wirbelwind Redakteurin Frauke Obländer-Garlichs ist darüber zornig und geht deshalb hier der Wert-Schätzung von Haus- und Erziehungsarbeit nach.
Mit der gesellschaftlichen Wertschätzung von Familien- und Hausarbeit, die immerhin zu über drei Vierteln von Frauen erledigt wird, ist es hierzulande nicht weit her. Das meinen aktuell über 80 Prozent der Deutschen. Erfreulich ist aber, dass die Anerkennung dieser Arbeit durch den eigenen Partner kontinuierlich gewachsen ist.* Denn zunehmend mehr Väter haben eigene Erfahrung mit dem Familienalltag.
Erzieherin und Psychologin, Haushaltsmanagerin und Krankenschwester, Eventmanagerin und Nachhilfelehrerin und nebenbei auch Köchin, Reinigungs- und Waschfrau etc. etc. – was ist diese Arbeit wert? Als „Arbeit aus Liebe“ unbezahlbar! OK! Ihr emotionaler und sozialer Wert kann sicherlich nicht bezahlt und nicht in den üblichen wirtschaftlichen Gesamtrechnungen abgebildet werden. Er bleibt deshalb trotz seiner enormen Bedeutung für das Wohlleben der Menschen unsichtbar. Aber Betreuungs-, Erziehungs-, Pflege- und Hausarbeit sind durchaus auch in Euro messbare, wertschöpfende Vorgänge – und das nicht zu knapp, wie Berechnungen des Statistischen Bundesamtes zeigen!
– eher zu gering geschätzt
Doch zuerst: Was müsste „Mama“ nun tatsächlich verdienen – zum Beispiel eine Mutter von zwei kleinen Kindern, die nach einer Familienstudie des Instituts für Demoskopie Allensbach im Auftrag der Firma Vorwerk durchschnittlich 12 Stunden pro Tag mit Arbeit belastet ist?
Aus der Sicht der gesamten Bevölkerung wären knapp 1.600 Euro brutto pro Monat angemessen. Männer geben einen durchschnittlichen Betrag von 1.866 Euro als angemessen an. Frauen mit kleinen Kindern empfinden das als zu gering, ihre Vorstellung liegt bei monatlich 2.100 Euro brutto. Das ergaben die Befragungen zur erwähnten Familienstudie. Warum so bescheidene Beträge für eine gut 80-Stunden-Woche bzw. einen „Rund-um-die-Uhr-Job“, wie ihn nach übereinstimmender Meinung der Befragten eine Mutter von zwei kleinen Kindern hat?
Zum Vergleich: Der Lohn einer Erzieherin mit ca. 10 Dienstjahren liegt nach Tarif 2011 bei monatlich gut 2.700 Euro brutto für die 38,5-Stunden-Woche bzw. bei einem Stundenlohn von gut 16 Euro. Für unsere Beispielsmutter wäre das bei einer 7-Tage-Woche à 12 Arbeitsstunden ein Bruttomonatslohn von 5.760 Euro ohne Überstundenzuschläge etc. und ohne Arbeitgeberbeiträge.
Oder rechnen wir nur das nicht besonders üppige Gehalt einer Hauswirtschafterin – die allerdings nicht wie eine Familienfrau selbstständig wirtschaftet – von rund 2.200 Euro im Monat. Das wären bei gut doppelt so viel Arbeitsstunden an die 4.500 Euro.
Eine amerikanische Studie hat sogar festgestellt, dass eine Hausfrau mit Kindern nach ihren Jobmerkmalen und durchschnittlichen Arbeitszeiten ein Jahresgehalt von über 90.000 Euro erhalten müsste.
Versicherungen hingegen tun sich bei der Unterbewertung von Haus- und Familienarbeit hervor: In der Berufsunfähigkeitsversicherung wird eine Hausfrau nur bis maximal 1.000 Euro monatlicher Rente versichert. Und wenn sie nach einem fremd verursachten Unfall ihren Haushalt nicht mehr voll versorgen kann, wird für die Feststellung des so genannten Haushaltsführungsschadens lediglich der Stundenlohn einer Haushaltshilfe angesetzt! Die gesetzliche Unfallversicherung bietet gleich gar keinen Schutz für unbezahlte Haus- und Familienarbeit, wohl aber für viele ebenfalls unbezahlte Tätigkeiten im Ehrenamt.
– gesamtwirtschaftlich sperrig zu schätzen
Gesamtwirtschaftlich ist das Statistische Bundesamt an dem Wert der unbezahlten Arbeit in Haushalt und Familie interessiert. Um ihn messen und mit der Marktproduktion (BIP=Bruttoinlandsprodukt) vergleichen zu können, wurden vor zwanzig und vor zehn Jahren Zeitbudgeterhebungen (wer verbringt mit welcher Tätigkeit wie viel Zeit) durchgeführt. Eine dritte Zeitbudgeterhebung ist für dieses Jahr geplant. Ihre Auswertung wird aber erst 2014/2015 vorliegen. Die für eine Tätigkeit aufgewendete Zeit ist ein praktikabler gemeinsamer Maßstab für unbezahlte und bezahlte Arbeit. Dabei wird als unbezahlte Arbeit nur das betrachtet, was auch von Dritten in bezahlter Erwerbsarbeit – man spricht vom so genannten Drittpersonenkriterium – übernommen werden könnte. Mit dieser Abgrenzung ist die Zeiterhebung sicher, dass nicht Freizeitaktivitäten oder Eigenzeiten – also weder Kaffeekränzchen noch Haare stylen etc. – das Ergebnis des Zeitaufwandes für Haus- und Familienarbeit verfälschen können.
Was auch von bezahlten Kräften getan werden könnte, das kann auch nach deren Marktlöhnen in Geldwert berechnet werden. Die Statistiker bevorzugen dabei die Bewertung mit Nettostundenlöhnen, denn für unbezahlte Arbeit werden ja keine Abgaben geleistet. Allerdings gibt es für sie auch keine, zum Teil arbeitgeberfinanzierten, Sozialleistungen wie Urlaub, Urlaubsgeld, spätere Rentenleistungen etc.
Zitat:
„Familiengründung und Kinderbekommen verkörpern in Deutschland offensichtlich keine Werte, die in der Gesellschaft anerkannt sind“.
So heißt es beim Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) zu den Ergebnissen einer Umfrage des Instituts aus 2011. 96 Prozent der Eltern glauben nicht, dass Kinder ihr gesellschaftliches Ansehen steigern. Hingegen befürchtensie, dass sie ab drei Kindern mit jedem weiteren Kind soziales Prestige einbüssen!
– verschiedene Schätzmaßstäbe
So weit, so gut, aber welche Stundenlöhne sollen die Basis der Berechnung bilden? Da gibt es vier grundsätzliche Möglichkeiten:
Am schwierigsten dürfte es sein, die vielfältige Arbeit einer Mutter und Hausfrau mit mehreren Kindern nach unterschiedlichen Spezialistenlöhnen aufzuschlüsseln. Denn bis zu 260 verschiedene Tätigkeitsfelder sollen in dieser Arbeit versteckt sein, fand man an der Universität Hohenheim heraus.
Ein eher praktikabler Weg der Annäherung an den Geldwert dieser Arbeit wäre die Heranziehung des Lohnes einer Erzieherin in Verbindung mit dem einer selbstständig arbeitenden Hauswirtschafterin, wie wir es zuvor beschrieben haben.
Sicherlich am einfachsten könnte man die in der Familie erbrachten unbezahlten Dienstleistungen pauschal mit dem Durchschnittslohn aller Beschäftigten bewerten. 2010 betrug er brutto rd. 2600 € monatlich. So geschieht es übrigens bei der Anerkennung der Babyjahre in der Rentenversicherung. Mütter erhalten drei Babyjahre pro Kind in einer Höhe gutgeschrieben, als hätten sie drei Jahre lang einen durchschnittlichen Erwerbslohn bezogen.
Schließlich könnte man die Arbeit von Familienfrauen auch mit ihrem individuellen Lohn bewerten, den sie als Erwerbstätige erzielen könnten, wenn sie ihre Zeit nicht in die Familienarbeit stecken. Das nennt man den Opportunitätskostenansatz. In diesem Fall wäre die gleiche Haus- und Familienarbeit einer Ärztin ein Vielfaches mehr wert als die einer Altenpflegerin. Übrigens, so funktioniert das Elterngeld. Wer vor der Geburt seines Kindes mehr verdiente, erhält auch im ersten Jahr der Kinderbetreuung mehr Elterngeld.